WANN KANN WER -EINE AMBULANTE PFLEGE DAHEIM IN ANSPRUCH NEHMEN ?

  • Personen aller gesetzlichen und privaten Pflege-Krankenkassen
  • Pflegebedürftige mit Leistungen über das Sozialamt
  • Personen mit Pflegebedarf im Sinne des SGB XI, SGB V, SGB XI und V
  • Personen mit einem Betreuungsbedarf
  • Personen die Unterstützung bei der Tagesgestaltung benötigen
  • Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
  • Personen welche wieder eine eigenständige Lebensführung einüben möchten
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie zum Beispiel:
  • als Angehöriger während eines Kur/Krankenhausaufenthaltes oder Urlaubes eine Vertretung durch eine Betreuungs-oder Pflegekraft benötigen.
  • Sie sich unsicher sind, wie es nach einem Krankenhausaufenthalt weiter gehen soll
  • Sie sich eine kurzfristige Krankenhausnachversorgung zur Überbrückung Ihrer Genesung wünschen
  • Sie eine Alternative zum Pflege-und Altenheim suchen
  • Sie sich eine Urlaubs- oder Reisebegleitung wünschen
  • oder Sie einfach nur Fragen zum Hausnotruf, zur Hilfsmittelversorgung oder zum barrierefreien Leben in Ihrer Wohnung haben