WANN KANN WER -EINE AMBULANTE PFLEGE DAHEIM IN ANSPRUCH NEHMEN ?
- Personen aller gesetzlichen und privaten Pflege-Krankenkassen
- Pflegebedürftige mit Leistungen über das Sozialamt
- Personen mit Pflegebedarf im Sinne des SGB XI, SGB V, SGB XI und V
- Personen mit einem Betreuungsbedarf
- Personen die Unterstützung bei der Tagesgestaltung benötigen
- Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
- Personen welche wieder eine eigenständige Lebensführung einüben möchten
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie zum Beispiel:
- als Angehöriger während eines Kur/Krankenhausaufenthaltes oder Urlaubes eine Vertretung durch eine Betreuungs-oder Pflegekraft benötigen.
- Sie sich unsicher sind, wie es nach einem Krankenhausaufenthalt weiter gehen soll
- Sie sich eine kurzfristige Krankenhausnachversorgung zur Überbrückung Ihrer Genesung wünschen
- Sie eine Alternative zum Pflege-und Altenheim suchen
- Sie sich eine Urlaubs- oder Reisebegleitung wünschen
- oder Sie einfach nur Fragen zum Hausnotruf, zur Hilfsmittelversorgung oder zum barrierefreien Leben in Ihrer Wohnung haben